W2K-Planfeststellungsteam erzielt Erfolg im Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsabschnitt 8.0 des Aus- und Neubaus der Rheintalbahn
Projekte

W2K-Planfeststellungsteam erzielt Erfolg im Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsabschnitt 8.0 des Aus- und Neubaus der Rheintalbahn

Der Planfeststellungsabschnitt 8.0 des Aus- und Neubaus der Rheintalbahn (RTB) zwischen Kenzingen und Riegel/Malterdingen ist aufgrund seiner technischen Ausgestaltung von zentraler Bedeutung für die gesamte Trassierung der RTB zwischen Offenburg und Riegel. Die Vorhabenträgerin, die DB InfraGO AG, beabsichtigt in diesem Bereich, den Güterverkehr auf zwei neu zu errichtenden Gleisen parallel zur BAB 5 zu führen und die bestehende RTB in den Ortslagen für den Personenfern- und -nahverkehr zu ertüchtigen. Um für den Personenfernverkehr auf der bestehenden Rheintalbahn Geschwindigkeiten von bis zu 250 km/h zu ermöglichen, sind die durch die Ortslagen führenden Gleise zurückzubauen und durch neue Gleisanlagen zu ersetzen. Hinzu kommen der Abriss und der Neubau zahlreicher Brücken und sonstiger Querungsbauwerke. Dies bedingt eine voraussichtlich mehrjährige Komplettsperrung der bestehenden Rheintalbahn. Während dieser Zeit kann auch der Personennahverkehr nicht verkehren und muss durch einen deutlich zeitintensiveren und daher unattraktiven Schienenersatzverkehr mit Bussen ersetzt werden. Die von Bau und Betrieb des Antragsvorhabens erheblich betroffenen Städte Kenzingen und Herbolzheim favorisieren demgegenüber eine Bündelungslösung, die sowohl den Güterverkehr als auch den Personenfernverkehr auf den dafür notwendigen Gleisen autobahnparallel bündelt, so dass die bestehende RTB – ohne weitere Ausbaumaßnahmen – zukünftig ausschließlich dem Personennahverkehr zur Verfügung steht und dieser weiter ausgebaut werden kann.

Seit Beginn des Anhörungsverfahrens im dritten Quartal 2021 unterstützen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Dominik Kupfer und Dr. Christoph Mayer, LL.M., die Städte Kenzingen und Herbolzheim darin, die Vorzüge der Bündelungslösung gegenüber dem Antragsvorhaben darzulegen und diese als ernsthaft in Betracht kommende und daher näher zu untersuchende Alternative in das Planfeststellungsverfahren einzubringen. Hierzu haben sie im Auftrag der beiden Städte und mit fachlicher Unterstützung durch einen Eisenbahnplaner sowie einen Umweltgutachter fundierte Einwendungen gegen das Antragsvorhaben erhoben und diese – zusammen mit den Bürgermeistern Dirk Schwier und Thomas Gedemer – im viertägigen Erörterungstermin im Juli 2024 gegen die Argumentation der Vorhabenträgerin verteidigt.

Umso mehr freut sich das W2K-Planfeststellungsteam daher, dass das Regierungspräsidium Freiburg (RP) die Einwendungen der Städte vollumfänglich aufgegriffen hat:

Das RP sieht ein erhebliches rechtliches Risiko für den Bestand des Planfeststellungsbeschlusses, wenn – wie von der DB InfraGO AG angenommen – die von den Städten Kenzingen und Herbolzheim (sowie von zahlreichen weiteren EinwenderInnen) geforderte Bündelungslösung als anderes und daher nicht zu prüfendes Vorhaben angesehen wird. Das RP empfiehlt daher dem für die Planfeststellung zuständigen Eisenbahn-Bundesamt, eine Alternativenprüfung durchzuführen.

Weiter bittet das RP das Eisenbahn-Bundesamt, im Interesse des öffentlichen Nahverkehrs dafür Sorge zu tragen, dass für die während der Bauarbeiten an der Bestandsstrecke vorgesehenen Vollsperrung des Schienenverkehrs für die Abschnitte 7.1 bis 8.0 eine übergreifende Lösung gefunden wird. Hierzu dränge es sich auf, an der autobahnparallelen Trasse Ersatzhaltestellen einzurichten. Nicht zuletzt sieht das RP abschnittsübergreifend Defizite in der Biotopvernetzung.

Zusammen mit den Städten Kenzingen und Herbolzheim erwartet das W2K-Planfeststellungsteam nun mit Spannung die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamts!

Link Presseerklärung RP Freiburg

Link Beitrag BZ vom 15.03.2025

19.03.2025