W2K legt Rechtsgutachten zum Rechtsrahmen für die Oberleitungs-Ladeinfrastruktur für den batterieelektrischen Straßengüterverkehr vor
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W2K legt Rechtsgutachten zum Rechtsrahmen für die Oberleitungs-Ladeinfrastruktur für den batterieelektrischen Straßengüterverkehr vor

Die für den Klimaschutz erforderliche „Antriebswende“ im Straßenverkehr wird im Schwerpunkt über eine Elektrifizierung stattfinden. Die Zukunft gehört dabei den batterieelektrischen Systemen. Das trifft sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr zu. Selbst im Schwerlastgüterverkehr werden Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe nur einen schmalen Anwendungsbereich haben. Dieser Trend hat sich in den letzten Jahren deutlich abgezeichnet.

Voraussetzung für den Hochlauf batterieelektrischer Systeme ist eine leistungsfähige und bedarfsgerecht ausgebaute Ladeinfrastruktur. Dazu muss zunächst die Punkt-Säulen-Ladeinfrastruktur über CCS- und MCS-Ladesäulen ausgebaut werden. Mit zunehmendem Hochlauf der Elektromobilität im Schwerlastbereich stößt die Etablierung eines reinen Punkt-Säulen-Ladeinfrastruktur-Systems allerdings auf praktische Schwierigkeiten, die vor allem die Flächenknappheit auf den Rastanlagen der Bundesautobahnen und die Bereitstellung hinreichender Kapazitäten in den Stromnetzen betreffen

Ein möglicher Lösungsansatz zur Überwindung dieser Schwierigkeiten besteht darin, die Punkt-Säulen-Ladeinfrastruktur mit einer Linien-Oberleitungs-Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw an den Bundesautorbahnen zu kombinieren. Dabei gilt aus ökonomischer Sicht: Wenn eine solche Linien-Oberleitungs-Ladeinfrastruktur etabliert wird, ist es sinnvoll, diese Infrastruktur möglichst gut auszulasten. Dieser Effekt kann vor allem über finanzielle Anreize erzielt werden, die es attraktiv machen, an den Bundesautobahnen vorrangig die Linien-Oberleitungs-Ladeinfrastruktur zu nutzen und nur nachrangig die Punkt-Säulen-Ladeinfrastruktur.

Die staatlich initiierte Etablierung eines neuen Infrastruktursystems wie der Linien-Oberleitungs-Ladeinfrastruktur wirft nicht nur technisch-wirtschaftliche, sondern auch rechtliche Fragen auf – vor allem im Hinblick darauf, wem das Eigentum an der Infrastruktur zugeordnet, wie die Verantwortung für Planung, Errichtung und Betrieb der Infrastruktur im Verhältnis von Staat und Wirtschaft verteilt („Organisation“), wem die Kosten von Bereitstellung und Betrieb der Infrastruktur angelastet und wie diese Kosten refinanziert werden sollen („Finanzierung“).

Vor diesem Hintergrund haben die Rechtsanwälte Dr. Holger Weiß, LL.M., Prof. Dr. Georg Hermes, Dr. Lukas Martin Landerer, LL.M. und Dr. Christoph Mayer, LL.M. ein Rechtsgutachten zum verfassungs- und unionsrechtlichen Rahmen für die Organisation und Finanzierung von Oberleitungs-Ladeinfrastruktur für den batterieelektrischen Straßengüterverkehr vorgelegt. Die Erstattung des Gutachtens erfolgte im Auftrag der Bauhaus-Universität Weimar, Professur Infrastrukturwirtschaft und -management (Prof. Dr. Thorsten Beckers), im Rahmen des Forschungsprojekts „Elektrischer Straßengüterverkehr mit Oberleitungen und Batterien: Rationalität, Kombinationen und Institutionendesign“ (ESOB-RKI).

Das Rechtsgutachten ermittelt den Rahmen, den das höherrangige Recht – also das EU-Primär- und Sekundärrecht sowie das deutsche Verfassungsrecht – der Organisation und der Finanzierung von Linien-Oberleitungs-Ladeinfrastruktur setzen. Dazu werden in einem ersten Abschnitt die für die Linien-Oberleitungs-Ladeinfrastruktur relevanten Rechtsregime des Unions- und des Verfassungsrechts identifiziert. Im Anschluss werden die rechtlichen Anforderungen geprüft, die potenzielle Organisationsmodelle für Bereitstellung und Betrieb der Linien-Oberleitungs-Ladeinfrastruktur erfüllen müssen. Sodann werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Finanzierung untersucht und verschiedene Finanzierungsmodelle herausgearbeitet. Schließlich wird aufgezeigt, wie durch die rechtliche Gestaltung der Finanzierungsmodelle und ggfs. weitere finanzielle Instrumente Lenkungswirkungen für eine vorrangige Nutzung der Linien-Oberleitungs-Ladeinfrastruktur erzielt werden können.

Das Gutachten können Sie hier abrufen. Wir wünschen interessante Lektüre!

27.03.2025