W2K beteiligt an Forschungsprojekt Hochleistungsladen Lkw-Fernverkehr
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Die W2K-Rechtsanwälte Dr. Holger Weiß, LL.M. und Dr. Lukas Martin Landerer, LL.M. sowie Prof. Dr. Georg Hermes (im Rahmen seiner Professur an der Goethe-Universität-Frankfurt, mittlerweile emeritiert) haben sich mit zwei Gutachten an dem Forschungsprojekt „Hochleistungsladen Lkw-Fernverkehr („HoLa“)“ beteiligt.

Bei dem Forschungsprojekt „HoLa“ handelt es sich um eine Kooperation zur Untersuchung des Aufbaus einer Ladesäuleninfrastruktur für den elektrifizierten LKW-Fernverkehr in Deutschland. Entlang der Bundesautobahn A2 werden zwischen dem Ruhrgebiet und Berlin an insgesamt fünf Standorten jeweils CCS-Ladepunkte („Combined-Charging-System“) errichtet und der Aufbau von Hochleistungsladepunkten auf MCS-Basis („Megawatt Charging System“) getestet. Das Projekt umfasst 13 Konsortialpartner und 12 assoziierte Partner bestehend aus Industrieunternehmen und Forschungsinstituten (mehr Infos dazu hier: https://hochleistungsladen-lkw.de/hola-de/).

Zu diesem Projekt wurde unter Federführung der Professur für Infrastrukturwirtschaft und -management (IWM) an der Bauhaus-Uni Weimar (Prof. Dr. Thorsten Beckers) eine juristisch-ökonomische Studie mit vier zusammenhängenden Gutachten erstellt. Beteiligt waren neben IWM das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V. („IKEM“), W2K und Prof. Dr. Georg Hermes (Uni Frankfurt / W2K). Die Studie wurde vom Bundeministerium für Verkehr gefördert.

Die Forscher der IWM (Bauhaus-Uni Weimar) untersuchen in ihrer wirtschaftswissenschaftlichen Studie unter der Federführung von Prof. Dr. Thorsten Beckers auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse zum Straßenverkehr und der Ladesäuleninfrastruktur, mit was für einem Soll-Angebot eine effiziente Transformation des Lastenverkehrs hin zu elektrisch-batteriebetriebenen LKW gelingen kann (sog. „Basis-Produkte“) und welche Maßnahmen staatliche Akteure insofern treffen können. Dabei werden aus der Perspektive eines „zentralen Anbieters“ mit einer gesamtwirtschaftlichen Ausrichtung verschiedene Organisationsmodelle untersucht und verglichen. Darauf aufbauend wird der Status quo bzw. das bestehende gesetzliche Modell zum Aufbau eines E-Lkw-Ladenetzes (Ausschreibungen nach Schnellladegesetz) kritisiert und eine Ausweitung des staatlichen Engagements empfohlen.

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Im Gutachten des IKEM werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe von Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw auf bewirtschafteten Flächen im Rahmen des HoLa-Projekts untersucht werden. Diese Untersuchung nimmt die Bereitstellung einer E-Lkw-Ladeinfrastruktur im Status quo – Ausschreibung nach dem Schnellladegesetz durch die Autobahn GmbH – in den Blick und prüft, wie sich das Projekt „HoLa“ hierin einfügt. Zunächst analysiert IKEM den vergaberechtlichen Rahmen für verschiedene Betreiberkonstellationen und anschließend die beihilferechtlichen Aspekte. Darauf aufbauend werden die bestehenden Erfahrungen (insb. aus der Deutschlandnetz-Ausschreibung) ausgewertet und praxisnahe Empfehlungen für zukünftige Vergabeverfahren entwickelt.

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Die beiden Rechtsgutachten von W2K knüpfen an die Untersuchung des IWM an. Grundlage dieser Gutachten ist nicht der Status quo, sondern ein hypothetisches staatliches Organisationsmodell, das die wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnisse und Empfehlungen aus dem Gutachten der IWM umsetzt. Im gemeinsamen Teil der Gutachten wird dabei zunächst skizziert, wie ein solches Organisationsmodell durch Aufbau einer „Bundes-Lkw-Ladegesellschaft“ rechtlich umgesetzt werden könnte und wie sich dieses Modell vom bestehenden gesetzlichen Rahmen abheben würde.

Im Rechtsgutachten von Holger Weiß (zugl. Lehrbeauftragter an der Bauhaus-Uni Weimar) und Lukas Martin Landerer wird das skizzierte Modell sodann unionsrechtlich untersucht. Sie stellen zunächst den unionsrechtlichen Rahmen dar (insb. Primärrecht mit Grundfreiheiten, Beihilfenrecht, Vergaberecht) und prüfen auf dieser Grundlage eine Aufgabenzuweisung des Bundes an die Bundes-Lkw-Gesellschaft, die Finanzierung dieser Gesellschaft sowie etwaige Flächenzuweisungen zum Aufbau der Ladesäuleninfrastruktur. Dabei wird zugrunde gelegt, dass eine solche Infrastruktur ein effizientes Buchungs-/Reservierungssystem („zentraler Vertrieb“) voraussetzt. Schließlich wird geprüft, welche unionsrechtlichen Anforderungen bei einem solchem System für die Einbeziehung privater Akteure gelten würden.

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Das Gutachten von Georg Hermes (W2K) untersucht das hypothetische Organisationsmodell verfassungsrechtlich. Dabei wird zunächst der verfassungsrechtliche Status der Bundesfernstraßen erörtert und die daraus folgenden rechtlichen Grundlagen für eine E-Lkw-Ladesäuleninfrastruktur dargestellt. Anschließend werden die Notwendigkeit eines Bundesgesetzes für das Organisationsmodell und die Kompetenz des Bundes für ein solches Gesetz begutachtet. Davon ausgehend wird in dem Gutachten erläutert, dass die Errichtung einer Bundes-Lkw-Gesellschaft der Verwaltungskompetenz des Bundes unterfiele, der finanzverfassungsrechtliche Rahmen hierfür skizziert und schließlich untersucht, wie sich die Gewährleistung der E-Lkw-Ladesäuleninfrastruktur durch eine Bundesgesellschaft zu den Grundrechten privater Akteure verhalten würde.

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Mehr Infos zum W2K-Team: Rechtsanwalt Dr. Holger Weiß, LL.M., Rechtsanwalt Dr. Lukas Martin Landerer, LL.M.und Rechtsanwalt Prof. Dr. Georg Hermes

20.04.2026