
W2K aktuell – Update Vergaberecht 2025 am 20.03.2025 in Freiburg
Im Jahr 2024 hat es nicht nur zahlreiche Gerichtsentscheidungen, sondern auch Aktivitäten des Landesgesetzgebers gegeben, die in der Praxis der täglichen Auftragsvergabe bekannt sein sollten und beachtet werden müssen.
Mit Wirkung zum 01.01.2025 ist die neue Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) in Kraft getreten. Zudem gilt seit dem 01.10.2024 die neue Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung). Neben der befristeten Erhöhung der Wertgrenzen enthalten die aktuellen Regelwerke Neuerungen für die kommunale Auftragsvergabe.
Zu folgenden praxisrelevanten Fragestellungen gibt es neue Gerichtsentscheidungen: Vorgabe von Leitfabrikaten und „verdeckte Produktvorgaben“ in Leistungsverzeichnissen; Bewertung von Konzepten und mündlichen Präsentationen; Ausschluss von Angeboten, welche nicht den vorgegebenen Formvorschriften entsprechen oder die von den Vergabebedingungen abweichen; Nachforderung unzureichender Referenzen und Folgen bei fehlerhafter Eignungsprüfung; Prüfung von Angaben im PQ-Verzeichnis; Ausschluss von Unternehmen, die in der Vergangenheit schlecht geleistet haben; Voraussetzung und/oder Pflicht für Preisaufklärung; ordnungsgemäße Kostenschätzung und Aufhebung wegen Unwirtschaftlichkeit; telefonische Beantwortung von Bieterfragen; Schadensersatz für rechtswidrig ausgeschlossene Bieter; einstweiliger Rechtsschutz vor den Landgerichten bei Unterschwellenvergabe und Ausschreibung von Restleistungen nach Kündigung eines Vertrages.
Bei jeder Ausschreibung stellt sich schließlich die Frage, ob und inwieweit Vergabeentscheidungen in öffentlicher Sitzung behandelt werden dürfen oder müssen.
All diesen Themen widmen wir uns in der Präsenz-Veranstaltung
W2K aktuell – Update Vergaberecht 2025
am 20.03.2025 von 13.30 – 17.00 Uhr
im Novotel am Konzerthaus in Freiburg.
Die Teilnehmerzahl ist aus örtlichen Gründen begrenzt. Sollten die Anmeldungen die örtlich machbare Teilnehmerzahl deutlich überschreiten, werden wir sehr gerne einen weiteren Termin anbieten.
Der Ablauf ist wie folgt geplant:
13.30 Uhr bis 13.35 Uhr – Begrüßung
13.35 Uhr bis 14.15 Uhr – VergabeVwV und VwV Beschaffung
14.15 Uhr bis 15.15 Uhr – Aktuelle Rechtsprechung zum Vergaberecht Teil 1
15.15 Uhr bis 15.30 Uhr – Kaffeepause
15.30 Uhr bis 16.30 Uhr – Aktuelle Rechtsprechung zum Vergaberecht Teil 2
16.30 Uhr bis 17.00 Uhr – Vergabe in öffentlicher / nicht-öffentlicher Sitzung
Zu den Themen werden u.a. die Rechtsanwälte Prof. Dr. Alexander Wichmann, Dr. Holger Weiß LL.M., Alfred Bauer und Jens Bernhardt sowie Frau Ref. jur. Liv Hagmann vortragen.
Für den Fall, dass das Vergaberechtstransformationsgesetz (BT-Drucksache 20/14344) doch noch kurzfristig beschlossen werden sollte, werden wir Sie über die wichtigsten Änderungen informieren!
Für einen Imbiss und Getränke während der Veranstaltung wird gesorgt. Wir erheben einen Unkostenbeitrag in Höhe von 80,00 € zzgl. MwSt. Weitere Teilnahmegebühren fallen nicht an.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung mit dem unten abrufbaren Anmeldeformular an Frau Christina Kißner, forum@w2k.de, Telefon 0761/211149-33 oder Telefax: 0761/211149-45.
Hier finden Sie das Anmeldeformular.