Seminar zur Zukunftsfähigkeit öffentlicher Infrastruktur an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Aktuelles

W2K – Schafft Wissen

Wissenschaft und Lehre sind Teil der Kanzleiidentität von W2K. Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Dominik Kupfer lehrt an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Bereich des Telekommunikations- und Infrastrukturrechts und bringt die dort gewonnenen wissenschaftlichen Impulse unmittelbar in unsere praktische Beratungsarbeit ein – und umgekehrt. Diese enge Verzahnung von Forschung und Praxis prägt auch die Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten in unserem Haus.

Im Wintersemester 2026/2027 betreut Prof. Dr. Kupfer erneut ein Seminar zum Thema „Zukunftsfähigkeit öffentlicher Infrastruktur“. Unterstützt wird er dabei von Rechtsanwalt Dr. Till Karrer, der mit seiner langjährigen Erfahrung in der Beratung von Städten, Gemeinden und (kommunalen) Unternehmen im Infrastrukturbereich zusätzliche praktische Expertise einbringt.

Im Zentrum des Seminars steht das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) – eines der derzeit praxisrelevantesten Gesetzgebungsvorhaben im öffentlichen Wirtschafts- und Verwaltungsrecht. Was zu Beginn der Seminarplanung noch als Regierungsentwurf vorlag, ist inzwischen geltendes Recht: Der Bundestag hat das Gesetz am 26. Juni 2026 verabschiedet, der Bundesrat stimmte am 10. Juli 2026 zu, und mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 224) am 28. Juli 2026 ist es in Kraft getreten.

Das InfZuG verfolgt drei Leitideen: Beschleunigung, Digitalisierung und Vereinheitlichung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastruktur. Kernstück ist die gesetzliche Einstufung zahlreicher Vorhaben – etwa im Schienen-, Straßen- und Wasserstraßenbau – als von „überragendem öffentlichen Interesse“, wodurch diese bei behördlichen und gerichtlichen Abwägungen besonderes Gewicht erhalten. Hinzu treten ein verstärkter Schutzgütervorrang für verteidigungsrelevante Vorhaben, die Einführung digitaler „digital only“-Planfeststellungsverfahren, neue Stichtagsregelungen zur Erhöhung der Planungssicherheit sowie der weitgehende Wegfall der vorgelagerten Raumverträglichkeitsprüfung. Ergänzt wird das InfZuG durch die parallel verhandelte Novelle des Telekommunikationsgesetzes, die entsprechende Beschleunigungsmechanismen für den Glasfaser- und Mobilfunknetzausbau vorsieht.

Dies sind Themen, die auch in der täglichen Beratungspraxis von W2K für Kommunen, Behörden und Unternehmen der öffentlichen Hand eine besonders wichtige Rolle spielen. Nach der Erstellung ihrer Arbeiten stellen die Studierenden in einem gemeinsamen Seminartermin mit den anderen Studierenden ihre Forschungsergebnisse vor und zur Diskussion. Wir freuen uns auf die fachlich spannenden Diskussionen und wünschen den Studierenden viel Erfolg und Freude beim Forschen.

Mehr Infos zum W2K-Team: Rechtsanwalt Prof. Dr. Dominik Kupfer, Rechtsanwalt Dr. Till Karrer



20.08.2026