
Eigentümer von Immobilien werden mit unterschiedlichen Satzungen/Regelungen konfrontiert, die ihre Planungen einschränken können. Kommunen haben, u. a. gestützt auf das BauGB, unterschiedlichste Möglichkeiten, auf die (bauliche) Entwicklung Einfluss zu nehmen. Zu diesen Instrumenten zählen u. a. die Erhaltungs-, Vorkaufs- und Zweckentfremdungssatzung.
Zu den Regularien, die für Eigentümer im Gebiet der Stadt Freiburg gelten, hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Johannes Kupfer am 14.05.2025 im Rahmen der Mitgliederversammlung von Haus & Grund Freiburg im Freiburger Konzerthaus vorgetragen. Gegenstand des Vortrags waren u. a. die Grenzen einschlägiger Reglementierungen sowie Sachverhalte, bei denen sich Immobilieneigentümer erfolgreich zur Wehr setzen können.
Herr Kupfer bedankt sich für die Einladung, das Interesse an seinem Vortrag und den Erfahrungsaustausch mit den TeilnehmerInnen.