RAe Prof. Dr. Kupfer und Dr. Mayer bei Erörterungstermin Rheintalbahn
Vom 1.-4. Juli 2024 erörterte das RP Freiburg die Einwendungen gegen den zur Planfeststellung beantragten Aus- und Neubau der Rheintalbahn (RTB) im Abschnitt 8.0. Der Abschnitt ist aufgrund seiner technischen Ausgestaltung von zentraler Bedeutung für die gesamte Trassierung der RTB von Riegel bis Offenburg. Der Vorhabenträger beabsichtigt in diesem Bereich, den Güterverkehr auf zwei neu zu errichtenden Gleisen parallel zur BAB 5 zu führen und die bestehende RTB in den Ortslagen für den Personenfern- und -nahverkehr zu ertüchtigen. Hierzu sind über mehrere Jahre dauernde umfangreiche innerörtliche Baumaßnahmen erforderlich. Die von Bau und Betrieb des Antragsvorhabens erheblich betroffenen Städte Kenzingen und Herbolzheim favorisieren demgegenüber eine Bündelungslösung, die sowohl den Güterverkehr als auch den Personenfernverkehr auf den dafür notwendigen Gleisen autobahnparallel bündelt, so dass die bestehende RTB – ohne weitere Ausbaumaßnahmen – zukünftig ausschließlich dem Personennahverkehr zur Verfügung steht und dieser weiter ausgebaut werden kann. Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Dominik Kupfer und Dr. Christoph Mayer, LL.M. unterstützten die Städte im Erörterungstermin – wie auch schon in den Einwendungen – darin, die Vorzüge der Bündelungslösung gegenüber dem Antragsvorhaben darzulegen und diese als ernsthaft in Betracht kommende und daher näher zu untersuchende Alternative in das Planfeststellungsverfahren einzubringen.
Eine inhaltliche Zusammenfassung der einzelnen Tage des Erörterungstermins kann den folgenden Beiträgen aus der Badischen Zeitung entnommen werden: