Gesetzentwurf „Gesetz zum Schutz vor gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen“
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Gesetzentwurf „Gesetz zum Schutz vor gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen“

Im Auftrag des Umweltbundesamtes hat W2K in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro für Akustik und einem Fachunternehmen für psychologisch-sozialwissenschaftliche Lärmwirkungsforschung einen Entwurf für ein „Gesetz zum Schutz vor gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen“ erarbeitet. Bislang gibt es in Deutschland weder ein Gesetz für die bauliche Lärmsanierung an Straßen noch für die verkehrliche oder bauliche Lärmsanierung von Eisenbahnstrecken. Erst recht gibt es kein Gesetz, auf das sich Lärmbetroffene berufen können, um sich gegen eine Belastung zur Wehr zu setzen, die gerade infolge des Zusammenwirkens dieser Quellen besonders beeinträchtigend ist. Die Lärmsanierung nach Maßgabe dieses Regelungsentwurfs wurde Ende des Jahres 2021 im Auftrag und unter der Schirmherrschaft des Umweltbundesamtes in einem Planspiel erfolgreich erprobt. Für den 17. Mai 2022 plant das Umweltbundesamt, das Projekt im Rahmen einer Abschlussveranstaltung der Öffentlichkeit vorzustellen.

25.04.2022