Fachaufsatz zum Thema Wasserentnahmeentgelt von RA Dr. Mayer erschienen
Als Folge des Klimawandels kommt es in Deutschland seit einigen Jahren vermehrt zu Dürre- und Starkregenereignissen. Hierdurch gewinnt das Wasserentnahmeentgelt in der rechtspolitischen Diskussion wieder stark an Bedeutung – einerseits als Steuerungsinstrument im Hinblick auf die Art und die Menge des entnommenen Wassers zur Vorbeugung von Wasserknappheit, andererseits als Instrument zur Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz von (insbesondere Grund-)Wasservorkommen vor Verunreinigungen, etwa aufgrund von starkregenbedingter Überflutung. In Bayern, das als eines von lediglich drei Bundesländern derzeit keine Abgabe für die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser erhebt, plant die Landesregierung aktuell sogar die Neueinführung eines Wasserentnahmeentgelts.
Vor diesem Hintergrund beleuchtet Herr Rechtsanwalt Dr. Mayer in einem aktuellen Fachaufsatz (Natur und Recht, Heft 7/2022, S. 461-465) den Begriff und die rechtlichen Grundlagen des Wasserentnahmeentgelts, die Voraussetzungen und die Ausgestaltung der Entgeltpflicht in den Bundesländern sowie die Entwicklungsperspektiven dieser nicht-steuerlichen Abgabe.