Die Lärmaktionsplanung geht in die 4. Runde – Online-Veranstaltung am 25.05.2023, 10 bis 12 Uhr
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Die Lärmaktionsplanung geht in die 4. Runde

Online-Veranstaltung am 25.05.2023, 10 bis 12 Uhr

Unzählige Gemeinden haben in den vergangenen mehr als zehn Jahren Lärmaktionspläne aufgestellt und damit die Lärmbelastung ihrer Bürgerinnen und Bürger ermittelt und reduziert. Lärmschutz ist in Baden-Württemberg zu einem der zentralen Themen bei der Verbesserung der Lebensqualität der Menschen geworden. Die Gemeinden entwickeln vor Ort Lösungsstrategien, die Landesregierung unterstützt diesen Prozess intensiv.

Die Lärmaktionsplanung ist ein dynamischer Prozess. Bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, spätestens aber alle fünf Jahre, sind Lärmaktionspläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die demnächst erfolgende Veröffentlichung der Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen durch die Landesanstalt für Umwelt ist eine solche bedeutsame Entwicklung. Die Lärmaktionspläne der 4. Stufe sind bis zum 18. Juli 2024 durch die Gemeinden aufzustellen. Flankierend hat das Ministerium für Verkehr am 8. Februar 2023 seinen aktualisierten Kooperationserlass bekanntgegeben.

Diese Entwicklungen nehmen wir von der Rapp AG und von W2K Rechtsanwälte zum Anlass, alle mit der Lärmaktionsplanung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von (kommunalen) Verwaltungen, aber auch Vertreterinnen und Vertreter aus der Kommunalpolitik sowie sonstige Interessierte über die jetzt zu veranlassenden Verfahrensschritte sowie die möglichen Inhalte von Lärmaktionsplänen der 4. Stufe zu informieren.

Einführend wird Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Dominik Kupfer (W2K) die Grundlagen der Lärmaktionsplanung vorstellen und in den größeren Kontext des Lärmschutzes an Verkehrswegen einordnen.

Für den zweiten Vortrag konnten wir Herrn Dr. Udo Weese gewinnen. Herr Dr. Weese leitet das Referat Lärmschutz und Luftreinhaltung im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. In seinem Vortrag wird er eine Übersicht über die bisherige Lärmaktionsplanung in Baden-Württemberg geben und den aktualisierten Kooperationserlass vorstellen.

Im abschließenden Vortrag werden Herr Wolfgang Wahl (Rapp) und Herr Rechtsanwalt Bastian Reuße, LL.M. (W2K) gemeinsam die Auswirkungen der gesetzlichen und ministeriellen Neuerungen auf die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung vorstellen, unter anderem hinsichtlich den nun zu verwendenden Berechnungsverfahren, den neuen Grenzwerten, der Ausschöpfung von Ermessensspielräumen sowie verfahrensrechtlichen Fragen.

In einer Abschlussdiskussion stehen sämtliche Referenten für Fragen zur Verfügung. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind herzlich eingeladen, aus ihrer Praxis zu berichten.

Die Veranstaltung wird online stattfinden. Kosten werden keine erhoben. Bitte melden Sie sich bei Interesse mit Ihrem Namen und unter Angabe Ihrer zugehörigen Organisation möglichst bis zum 17.05.2023 per E-Mail bei Frau Nicola Maier (n.maier@w2k.de) an. Im Anschluss erhalten Sie den Zugangslink.

Wir freuen uns, Sie am 25.05.2023 bei unserer Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

02.05.2023