Nachklapp zum Forum|Planen|Bauen von W2K und fsp.stadtplanung vom 15.10.2026!
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In diesem Herbst stand das ForumPlanenBauen ganz im Zeichen des Rückblicks auf ein Jahr Bauturbo und des Ausblicks auf die BauGB-Novelle 2026/2027. Über 100 Teilnehmer:innen, vor allem, aber nicht nur, aus der Verwaltung und Planungspraxis, fanden sich im Bürgerhaus am Seepark zu einem lebendigen Erfahrungsaustausch über die neuen Instrumente zur Beschleunigung des Wohnungsbaus ein.

Den Auftakt machte Stefanie Burg, fsp.stadtplanung, mit ihrem Vortrag „Bauturbo mit Konzept: Zustimmung, Leitlinien und kommunale Handlungsspielräume“. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele zeigte sie auf, wie Kommunen die neuen gesetzlichen Spielräume organisatorisch und inhaltlich ausgestalten können. Der Vortrag behandelte insbesondere die Entwicklung kommunaler Leitlinien, Fragen der Gestaltung der innerkommunalen Zuständigkeit sowie die Rolle von Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitiger Vorabstimmung mit Vorhabenträgern. Weiter wurden Möglichkeiten der räumlichen Steuerung bei der Anwendung des Bauturbos erörtert. Zuletzt wurden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern inhaltliche Konzepte aufgezeigt, nach denen die Anwendung des Bauturbos im Hinblick auf Wohnraumschaffung, Klimaschutz, Bauqualität und soziale Zielsetzungen gestaltet werden kann.

Darauf folgte der Vortrag von Rechtsanwalt Johannes Kupfer, W2K Rechtsanwälte, zum Thema „Bauturbo – Rechtsfragen und Sicherung kommunaler Zustimmungsvorbehalte“. Er stellte die zentralen rechtlichen Fragestellungen und ersten gerichtlichen Entscheidungen zu den neuen Regelungen des Bauturbos vor. Dabei ging er insbesondere auf die Anwendung der Befreiungsmöglichkeiten nach § 31 Abs. 3 BauGB, die neuen Vorschriften für den unbeplanten Innenbereich sowie die Sonderregelungen für den Außenbereich ein. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGB und die Frage, wie Kommunen ihre Zustimmung von der Einhaltung städtebaulicher Anforderungen abhängig machen können.

Anschließend referierten Ingo Kottmann, stellvertretender Leiter des Baurechtsamts der Stadt Freiburg, und Sebastian Geismann, stellvertretender Leiter des Stadtplanungsamt der Stadt Freiburg, zum Thema „Bauturbo aus Sicht einer Baurechtsbehörde“. Die Referenten erläuterten die Voraussetzungen und Verfahrensabläufe bei der Anwendung der neuen Vorschriften, die Bedeutung der kommunalen Zustimmung sowie die Auswirkungen der Zustimmungsfiktion. Darüber hinaus stellten sie die von der Stadt Freiburg entwickelten Anwendungsleitsätze für Bauturbo-Vorhaben vor und zeigten auf, wie die Schaffung neuen Wohnraums mit städtebaulichen Qualitätsanforderungen in Einklang gebracht werden kann. Der Vortrag ergänzte das bereits Gehörte durch einen detaillierten Einblick aus der Anwenderperspektive und rundete damit die Vorträge zum Bauturbo ab.

Den Abschluss der Vortragsreihe bildete der Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Christoph Mayer, LL.M., W2K Rechtsanwälte, zum Thema „Ausblick auf die BauGB-Novelle 2026/2027: Weitere Verfahrensbeschleunigung und Anpassung an aktuelle Herausforderungen im Städtebaurecht“. Vorgestellt wurden die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts, insbesondere die geplanten Änderungen bei der Abwägung, der Umweltprüfung, den Beteiligungsverfahren und den Bauleitplänen. Zudem beleuchtete der Vortrag verschiedene Neuerungen der BauNVO, etwa erweiterte Festsetzungsmöglichkeiten, neue Gebietskategorien und weitere Instrumente zur Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung. Abschließend wurde auf die vorgesehenen Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung sowie den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens eingegangen und ein Ausblick auf die weitere Entwicklung des Städtebaurechts gegeben.

Nach den Vorträgen nutzten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit, die angesprochenen Themen bei einem gemeinsamen Imbiss und Getränken weiter zu vertiefen. Der informelle Austausch rundete die Veranstaltung ab und bot Raum für Fragen, Praxisberichte und Gespräche über die bereits geltenden und geplanten Neuerungen im Städtebaurecht.

Unser Dank gilt allen Vortragenden sowie den Teilnehmer:innen für den gelungenen fachlichen Austausch.

Wir freuen uns schon jetzt auf ein Wiedersehen beim nächsten ForumPlanenBauen am 21.04.2027!

23.10.2026