Rechtsanwalt Dr. Mayer Referent auf Internationaler Städtebaurechtstagung
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Foto: Matthias Rossi 

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Vom 3. bis 5. September 2026 fand in Genf und Lausanne die zweijährliche Fachtagung der Association Internationale de Droit de l’Urbanisme (Internationale Städtebaurechtsvereinigung) statt (https://www.aidru.org/fr/colloques/prochain-colloque.html). Die Tagung widmete sich dem Thema „L’accès aux services publics et privés en droit de l’urbanisme“ („Der Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen im Städtebaurecht“) aus rechtsvergleichender Perspektive. Rechtsanwalt Dr. Christoph Mayer, LL.M. stellte auf der Tagung verschiedene Aspekte des Dienstleistungszugangs nach dem deutschen Städtebaurecht vor und diskutierte die Ergebnisse des von ihm ausgearbeiteten Länderberichts für Deutschland mit Städtebaurechtsexpert:innen aus dreizehn europäischen und außer-europäischen Staaten. Dabei hat sich gezeigt, dass die verschiedenen Städtebaurechtsordnungen zwar alle den Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen adressieren, dessen rechtliche Ausgestaltung aber von Land zu Land stark differiert. Daher wurden auf der Tagung auch Ansätze für eine mögliche Rechtsangleichung in diesem Bereich diskutiert. Die nächste Fachtagung der Internationalen Städtebaurechtsvereinigung findet 2026 im portugiesischen Coimbra statt. 

Mehr Infos zum W2K-Team: Rechtsanwalt Dr. Christoph Mayer, LL.M. 

17.09.2026