W2K unterstützt Verkehrsministerium BW bei Neuregelung des Straßenverkehrs-Zuständigkeitsrechts
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Das Land Baden-Württemberg hat jüngst die Zuständigkeitsregelungen im Straßenverkehrsrecht neu geregelt.  

Am 1. Mai 2025 trat zunächst das neue Gesetz über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO-Zuständigkeitsgesetz – StVOZuG) vom 29. April 2025 in Kraft (GBl. 2025, Nr. 36). Die anschließend (u. a.) auf seiner Grundlage erlassene Verordnung des Verkehrsministeriums über straßenverkehrsrechtliche Zuständigkeiten (StV-Zuständigkeitsverordnung – StVZuVO) vom 1. Juli 2025 gilt seit dem 3. Juli 2025 (GBl. 2025, Nr. 58). Ende Juli 2025 wird schließlich noch die VwV Zustimmungsvorbehalte im Gemeinsamen Amtsblatt veröffentlicht werden und zum 31. Juli 2025 die bisherige VwV IM StVO ersetzen. 

Die Rechtsanwälte Bastian Reuße, LL.M. und Dr. Christoph Mayer, LL.M. haben das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg bei der Erarbeitung des StVOZuG und der StVZuVO unterstützt und freuen sich sehr über das Inkrafttreten der neuen Regelungen. 

Mehr Infos zum W2K-Team:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bastian Reuße, LL.M. und Rechtsanwalt Dr. Christoph Mayer, LL.M.

15.07.2025