Rechtsanwalt Dr. Landerer beteiligt sich an Symposium zur Vorratsdatenspeicherung
Aktuelles

Rechtsanwalt Dr. Lukas Martin Landerer, LL.M. hat sich am Symposium „Eyes Everywhere – ­ Surveillance and Data Retention under the EU Charter“ des Verfassungsblogs beteiligt. In dem Symposium wurde von JuristInnen, SozialwissenschaftlerInnen und PolitikerInnen über die Entwicklung staatlicher Überwachungsmaßnahmen, insb. der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, unter der Geltung der EU-Grundrechtecharta debattiert. Das Projekt wurde von der Europäischen Union gefördert.

Die Ausweitung digitaler Überwachungsmaßnahmen zur Sicherheitsgewährleistung wird aufgrund der damit einhergehenden Grundrechtswirkungen kritisiert. Der Beitrag von Lukas Landerer beschäftigt sich mit der Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung. Er zeigt auf, dass der EuGH zwar den Mitgliedstaaten im Laufe des letzten Jahrzehnts weitreichendere Befugnisse zugestanden hat, dabei aber immer diffiziler werdende Anforderungen an die Wahrung der Verhältnismäßigkeit stellt.

Die Beiträge des Symposiums wurden in einem Sammelband veröffentlicht, der als Ebook und in Print zur Verfügung steht (https://verfassungsblog.de/books/#_).

24.04.2025