
Am 18.12.2025 haben Jakob Blume und Stephan Scheuer im Handelsblatt berichtet, dass die deutsche Glasfaserbranche in die Krise rutsche. „Der jahrelang wichtigste Herausforderer der Telekom, die Deutsche Glasfaser, hat ihre Ausbauziele nach Handelsblatt-Informationen nahezu halbiert. In zwei Jahren könnte das Unternehmen den weiteren Netzausbau sogar vollständig stoppen. Grund dafür sind vor allem gestiegene Finanzierungskosten.“
Dieses auf Gesamt-Deutschland projizierte Szenario scheint sich auch im Landkreis Emmendingen zu spiegeln. Nachdem der Landkreis auf einer ersten Breitbandausbaustufe in den Jahren ab 2015 für eine weitgehende Erschließung seiner bis dahin „Weißen-Flecken“ (Versorgungsrate von unter 30 Mbit/sec im Download) gesorgt hatte, sollten ab 2019 auch die letzten verbliebenen unversorgten Adressen erschlossen und versorgt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hatte der Landkreis auf der Breitbandausbaustufe II eine weitere Wirtschaftlichkeitslückenförderung ausgeschrieben. Im Jahr 2021 gelang es der Deutschen Glasfaser, diesen Wettbewerb um die ausgelobte Förderung für sich zu entscheiden. Der entsprechende Breitbandausbauvertrag wurde im September 2021 geschlossen. Im darauf folgenden Jahr gelang es der Deutschen Glasfaser ebenfalls, vom Landkreis mit der geförderten Erschließung und Versorgung von Schulstandorten konzessioniert zu werden – Breitbandausbaustufe III. Nach Eintritt in die Bauphase stellte sich das TK-Unternehmen im Frühjahr 2023 auf den Standpunkt, die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht mehr erbringen zu wollen bzw. zu können, weil es – erst jetzt, also nach Abschluss der beiden Breitbandausbauverträge auf den Breitbandausbaustufen II und III – erfahren habe, dass im Rahmen der vorausgegangen Breitbandausbaustufe I gefördert TK-Infrastruktur geschaffen worden sei, die sie (die Deutsche Glasfaser) auf den nun zur Umsetzung anstehenden geförderten Breitbandausbaustufen II und III – zumindest nach allgemeinen förder- und beihilfenrechtlichen Grundsätzen – nutzen müsste. Im Nachgang erhob das TK-Unternehmen weitere vielfältige rechtliche Bedenken gegen die vom Landkreis durchgeführten Auswahlverfahren und gegen die abgeschlossenen Breitbandausbauverträge.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Landkreis an W2K-Rechtsanwälte mit der Bitte gewendet, ihn bei der Durchsetzung seiner Ansprüche anwaltlich zu unterstützen.
Nachdem es nicht gelungen war, das Unternehmen außergerichtlich zu überzeugen, die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Landkreis einzuhalten, hat das Anwaltsteam von W2K im Dezember 2023 für den Landkreis Klage vor dem Landgericht Freiburg gegen die Deutsche Glasfaser auf Erfüllung der geschlossenen Breitbandausbauverträge erhoben. Nach dem Austausch umfangreicher Schriftsätze hat im Oktober 2025 die mündliche Verhandlung vor der 14. Kammer des Landgerichts stattgefunden. Am 13. Februar 2026 wurde dann den Beteiligten das schriftliche Urteil – 14 O 513/23 – samt Gründen zugestellt.
In der öffentlichen Sitzung des Kreistags des Landkreises Emmendingen am 16.03.2026 hat RA Prof. Dr. Dominik Kupfer die Mitglieder des Kreistags über die Entscheidung des Gerichts und den Stand der gerichtlichen Auseinandersetzungen informiert. Prof. Kupfer hat dargestellt, dass das Landgericht in seiner Entscheidung den gestellten Klageanträgen vollständig gefolgt ist und die Deutsche Glasfaser verurteilt hat, die vertraglichen Verpflichtungen aus beiden Breitbandausbauverträgen zu erfüllen. Die Richter haben die äußerst umfassende rechtliche Argumentation des Unternehmens in allen Punkten zurückgewiesen. Sie haben dem Landkreis ausdrücklich bestätigt, kein fehlerhaftes Verfahren durchgeführt zu haben. Planungs-, Bau- und Betriebsverantwortung hat das Gericht bei dem TK-Unternehmen, nicht bei dem konzessionierenden Landkreis gesehen. Zu der von der Deutschen Glasfaser behaupteten Unkenntnis über die Durchführung der Breitbandausbaustufe I schreibt das Gericht: „Ob eine Verletzung von Aufklärungspflichten“ des klagenden Landkreises „in Bezug auf das Vorhandensein von der Bestandsinfrastruktur vorliegt, muss vorliegend nicht entschieden werden. Denn das Gericht ist davon überzeugt, dass die Beklagte das Vorhandensein relevanter Bestandsinfrastruktur vor Abschluss des Vertrags am 14.09.2021 positiv kannte.“ Gegen diese Entscheidung des Landgerichts Freiburg hat das TK-Unternehmen jüngst Berufung eingelegt. Der Rechtsstreit wird also in der nächsten Instanz fortgeführt. Auch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe werden sich die Rechtsanwälte Dr. Till Karrer, Prof. Dr. Alexander Wichmann und Prof. Dr. Dominik Kupfer bestmöglich für die Interessen des Landkreises Emmendingen einsetzen.
Den Beitrag der Badischen Zeitung vom 18.03.2026 zu diesem Thema finden Sie hier.
Mehr Informationen zum W2K-Team: Rechtsanwalt Prof. Dr. Kupfer, Rechtsanwalt Dr. Till Karrer und Rechtsanwalt Prof. Dr. Wichmann