
Mit der 6. Ergänzungslieferung (Stand November 2024) des von Prof. Dr. Friedrich Schoch und Prof. Dr. Jens-Peter Schneider herausgegebenen Großkommentars „Verwaltungsrecht – VwVfG“ haben die Rechtsanwälte Prof. Dr. Dominik Kupfer und Dr. Holger Weiß, LL.M. den ersten Teil der Aktualisierung ihrer Kommentierung des Planfeststellungsrechts vorgelegt. Neu im W2K-Autorenteam ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Mayer, LL.M., der die von Holger Weiß übernommenen Kommentierungsteile seit der aktuellen Ergänzungslieferung gemeinsam mit diesem betreut.
Das Planfeststellungsrecht (§§ 72 ff. VwVfG) gehört zu den besonders dynamischen Materien des Verwaltungsverfahrensrechts. Die Erstkommentierung der §§ 72 ff. VwVfG von Dominik Kupfer und Holger Weiß aus dem Jahr 2020 bedurfte daher einer Aktualisierung, um den zwischenzeitlichen gesetzlichen Entwicklungen im Verwaltungsverfahrensrecht und im Fachplanungsrecht sowie deren Rezeption durch die Rechtsprechung Rechnung zu tragen. Der erste Teil der Aktualisierung umfasst die Kommentierung von § 72 VwVfG (Weiß/Mayer) und § 74 VwVfG (Kupfer). Die Aktualisierung der weiteren Teile der Kommentierung folgt mit den kommenden Ergänzungslieferungen.
Die aktualisierten Kommentierungen des § 72 VwVfG wie auch des § 74 VwVfG untersuchen neben diversen Änderungen im Fachplanungsrecht ausführlich die vom 5. VwVfÄndG eingeführten Neuregelungen der §§ 27a bis 27c VwVfG zur Digitalisierung von Planfeststellungsverfahren. In den Blick genommen werden zudem Beschleunigungsregelungen zugunsten transeuropäischer Verkehrswege. In der aktualisierten Kommentierung des § 74 VwVfG finden sich darüber hinaus wichtige Ausführungen zu Wertungsdivergenzen zwischen BVerwG und BGH hinsichtlich einer Identität von Vorhabenträger und Planfeststellungsbehörde. Ausführlich berücksichtigt werden des Weiteren gesetzliche Regelungen in Fachplanungsgesetzen über sogenannte Projektmanager. Zudem wurde die Analyse der Anforderungen an die Bestimmtheit von Planfeststellungsbeschlüssen sowie an deren Bekanntgabe und insbesondere an die Zustellung durch digitale Auslegung ausdifferenziert. Gleiches gilt bezüglich der systematischen Einordnung der Plangenehmigung und deren Besonderheiten. Aktualisiert wurden schließlich auch die Vergleichsdarstellungen zum Landesrecht.
Weitere Informationen zum Gesamtwerk und der aktualisierten Kommentierung der §§ 72 ff. VwVfG finden Sie hier.
Wir wünschen interessante und ertragreiche Lektüre!